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Spitalseelsorge

Besuche durch den Pfarrer im Spital

Über fast zwei Jahre hinweg haben die Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer aus Datenschutzgründen die Namen ihrer im Spital liegenden Gemeindeglieder vom Spital Grabs nicht mehr erfahren können und konnten so nur noch eingeschränkt Besuche machen bei denen, von denen sie von anderer Seite mitbekommen haben, dass sie im Spital sind.

Nach Verhandlungen der Kantonalkirche mit der Spitalregion und langwierigen administrativen Anpassungen ist es nun seit November 2017 wieder möglich, die Namen vom Spital zu bekommen. Voraussetzung dafür ist das Einverständnis der Patienten und Patientinnen, dass Pfarrerinnen und Pfarrer von ihrem Spitalaufenthalt wissen dürfen und so einen Besuch machen können. Dieses Einverständnis kann auf dem Spitaleintrittsformular gegeben werden. Leider ist es auf dem Formular aus unserer Sicht sehr unglücklich formuliert und auch platziert. Es heisst dort hinten in der Zeile «Konfession»: «Datenweitergabe Ortsseelsorge einverstanden». In den zwei Monaten, in denen dieses Formular nun in Gebrauch ist, hat noch niemand dort ein Kreuz gesetzt, obwohl wir verschiedentlich von Leuten, die im Spital waren, gehört haben, dass sie sich über einen Pfarrbesuch gefreut hätten. Auf Rückfragen, warum sie dann kein Kreuz gesetzt haben bei der Anmeldung, hiess es dann: «Das habe ich gar nicht gesehen» oder «Ich habe das nicht verstanden und nicht gemerkt, dass damit ein Pfarrbesuch gemeint war».

Diese Formulierung auf den bereits gedruckten Formularen und im Patientenerfassungsprogramm anzupassen wird nicht von heute auf morgen möglich sein. So können wir in einem ersten Schritt nur darauf hinweisen, dass alle, die nichts gegen einen Besuch des Gemeindepfarrers oder der -pfarrerin haben, bitte bei «Datenweitergabe Ortseelsorge einverstanden» ein Kreuz machen. Es werden damit keinerlei Daten auf dem Anmeldeformular oder gar Patientendaten weitergegeben. Das Einzige, was die Gemeindepfarrperson damit erfährt ist, dass Sie im Spital sind und ein Besuch möglich ist.