1. Religionsunterricht an der Oberstufe
Der Regierungsrat des Kantons St. Gallen hat Ende November 2020 einige Anpassungen an den Rahmenbedingungen des Lehrplans Volksschule genehmigt. Diese Anpassungen treten ab dem Schuljahr 2021/22 in Kraft und betreffen auch das Fach ERG Kirchen.
Gemäss dem Beschluss des Regierungsrats wird ab August 2021 das Fach ERG sowohl in der Primarschule als auch auf der Oberstufe zum rein schulischen Fach im Klassenverband. Daher werden die Kirchen das Fach ERG nicht mehr anbieten können.
In der 1. und 2. Oberstufe können wir den schulischen Religionsunterricht neu wieder mit einer Lektion pro Woche durchführen.
Im Religionsunterricht geht es in besonderer Weise um Grundfragen des Lebens, zum Beispiel:
- Wie kann mein Leben gelingen? Woran glaube ich, worauf vertraue ich? – Nichts hat mehr Einfluss auf unser Leben und unsere Entscheidungen als solche Fragen.
- Selbst- und Gottvertrauen: Zur Suche nach Identität gehören auch die Fragen nach Gott, nach Selbstannahme und Selbstvertrauen. Der Religionsunterricht begleitet Jugendliche auf ihrem Weg zu eigenen Antworten, ohne zu vereinnahmen.
- Eine Grundlage für religiöse Mündigkeit. «Unser Kind soll einmal selbst entscheiden können…» Ja, das soll es. Für gute Entscheidungen braucht es Grundlagen, Wissen, Kenntnisse und Erfahrungen.
- Prävention gegen ungute Abhängigkeiten. Religiöse Einflüsse sind überall wirksam. Heranwachsende eignen sich auch dort Dinge an, wo wir es nicht wollen, zum Beispiel durch fragwürdige Angebote in Medien und Internet. Im Religionsunterricht werden junge Menschen vertraut gemacht mit verantwortlichen, aufgeklärten Formen des Glaubens.
- Kulturelle Kompetenz – Dialogfähigkeit lernen und üben. Das Wissen über die christliche Kultur bietet Orientierung in einer komplexen Welt. Wer etwas über sich und die eigene Kultur weiß, wird dialogfähig und fühlt sich sicherer im Umgang mit anderen Kulturen. Wer selbst Wurzeln spürt, kann besser mit Unbekanntem zurechtkommen.
- In der evangelisch-reformierten Kirche wird der Besuch des Religionsunterrichts in der Oberstufe für die Zulassung zum Konfirmandenunterricht vorausgesetzt.
In der katholischen Kirche wird der Religionsunterricht Oberstufe als wichtiger Teil der Hinführung in Bezug auf die spätere ‚Firmung ab 18‘ verstanden.