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ERG

Ethik - Religion - Gemeinschaft


Video-Clip «Was ist ERG?»


Ausgangslage neues Fach ERG

Ab dem Schuljahr 2017/18 gilt im Kanton St. Gallen der neue Lehrplan Volksschule. Darin
enthalten ist ein neues Fach „Ethik - Religionen – Gemeinschaft“ (ERG).

Inhalte von ERG

Im Fach ERG lernen Kinder und Jugendliche kompetent mit ethischen, religiösen und
gemeinschaftlichen Fragen umzugehen. Sie lernen Grundzüge der Weltreligionen kennen und denken über die Bedeutung von Religion und Weltanschauung für das Zusammenleben nach. Sie betrachten eigene Entscheidungen und lernen, die Folgen ihres Handelns einzuschätzen. Sie erfahren, wie Gemeinschaft gestaltet werden kann und was sie selbst dazu beitragen können. Die Kompetenzen, welche im Laufe der Schuljahre erworben werden sollen, sind im Lehrplan Volksschule ausgewiesen.

Wahlpflicht ERG-Schule und ERG-Kirchen

Alle Schülerinnen und Schüler von der 3. bis zur 9. Klasse besuchen das Fach ERG. Sie können dabei zwischen zwei Varianten wählen. Denn das Fach wird sowohl von der Schule (ERG-Schule) als auch von den Kirchen (ERG-Kirchen) angeboten. Die Wahl ist frei: für keine der beiden Varianten wird irgendeine Religion oder Weltanschauung vorausgesetzt.

Unterschied zwischen ERG-Schule und ERG-Kirchen

In den Fächern ERG-Schule und ERG-Kirchen werden die gleichen Kompetenzen unterrichtet. Der Unterricht im Fach ERG-Schule wird von Lehrpersonen der Schule erteilt. ERG-Kirchen wird durch kirchliche Fachlehrpersonen unterrichtet.
Das Fach ERG-Kirchen wird ökumenisch und aus christlicher Perspektive nach einem kirchlichen Lehrplan erteilt. Dieser baut auf den Kompetenzen und Inhalten des Lehrplans Volkschule auf. Die Schule verantwortet ERG-Schule, die Kirchen ERG-Kirchen.

Unterschied ERG – Religionsunterricht

Das Fach ERG wird so gestaltet und unterrichtet, dass es von Kindern aller weltanschaulichen Orientierungen besucht werden kann. Es handelt sich dabei also nicht um Religionsunterricht. Der Besuch von ERG ist Teil des obligatorischen Volksschulunterrichts und damit für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend.
Der Religionsunterricht wird in der Primarschule von den Kirchen innerhalb des Stundenplanes angeboten. Die Eltern entscheiden, ob ihr Kind den Religionsunterricht besucht oder ob sie es abmelden. Er findet ökumenisch oder konfessionell statt.


St. Gallen, 9. Januar 2017